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Kosten und Vertrag

Interessierte Eltern sollten sich beim Amt für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Mainz erkundigen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, um für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege eine finanzielle Förderung erhalten zu können. Die Fördervoraussetzungen sind in § 2 der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Mainz geregelt. Das Antragsformular sowie weitere Informationen können hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Kindertagespflege wird stundenweise vergütet, hinzu kommt ein Verpflegungsgeld. Aufbauend auf einer eventuellen Förderung durch das Jugendamt schließen wir als Tagespflegeperson mit den Erziehungsberechtigten einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag, in dem z. B. die Zahl der wöchentlichen Betreuungsstunden festgelegt wird. Die stundenweisen Zuzahlungen der Eltern werden bei uns am Monatsende für die erfolgten Betreuungsstunden abgerechnet (und nicht z. B. im Voraus als Pauschale in Rechnung gestellt). Details erfahren Sie bei uns im Erstgespräch.